100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht




Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt.
Anlässlich dieses Jubiläums greifen die bildenden Künstlerinnen der GEDQK Freiburg dieses Thema mit künstlerischen Mitteln auf. Die Ausstellung in der Meckel-halle der Sparkasse Freiburg und die Plakatierung der Kunstwerke auf Litfaßsäulen im öffentlichen Raum weisen auf das Jubiläum und das heutige künstlerische Schaffen von Frauen hin.
Die demokratische Form der Teilhabe durch Wahlen und die Rolle der Frau in Kunst und Politik wird durch diese Kunstaktion im Wortsinne „plakatiert", öffentlich gemacht. Die öffentlichen Medien spielten im jahrzehntelangen Kampf für das Frauenwahlrecht eine entscheidende Rolle. Gerade durch Wahlplakate wurde auf das Wahlrecht für Frauen und öffentliche Versammlungen kandidierender Frauen aufmerksam gemacht. Das "in die Öffentlichkeit tragen" war mit die Grundlage der erfolgten Gesetzesänderung, die im Jahr 1918 den Frauen in Deutschland das Wahlrecht zugestand.
Für ihr Wahlrecht haben unsere Groß- und Urgroßmütter lange gekämpft und gestritten. Kaum eine andere Errungenschaft der Frauenbewegung hat zu so viel nachhaltiger Veränderung im Leben von Frauen geführt. 82% der weiblichen Wahlberechtigten gaben am 19. Januar 1919 dem ersten demokratischen Reichstag ihre Stimme.
Die Frauen im Januar 1919 forderten in ihrem politischen Programm zum Beispiel eine radikale Reform des Familienrechts, die Gleichstellung in allen Berufen, ein Ende der Ächtung lediger Mütter und den gesetzlichen Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe.
Aus Anlass dieses Jubiläums präsentierte die GEDOK Freiburg in Zusammenarbeit mit der Stelle zur Gleichberechtigung der Frau diese Ausstellung.

Katalog zur Ausstellung                           Chronologie der Ausstellung  

Share by: